Corona-Virus FAQ

Coronavirus - Informationen für Auszubildende

Hier finden Auszubildende Antworten auf häufige Fragen zu Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Informationen zu den Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus findest Du unter folgenden Links:

Handelskammer Hamburg

Deutscher Gewerkschaftsbund

IG Metall

Die Informationen zu den wichtigsten Fragen für Betriebe und Auszubildende in der Corona-Krise werden unter diesen Links laufend aktualisiert.

Berufsbildungsgesetz (BBiG) als Rechtsgrundlage

Für Auszubildende gilt ein sehr umfassender Schutz. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Berufsbildungsgesetz, welches im Handwerk durch die Handwerksordnung ergänzt wird.

Was ist, wenn der Ausbildungsbetrieb mir kündigt?

Im Rahmen des BBiG hat Dein Ausbildungsbetrieb Dir gegenüber eine Ausbildungsverpflichtung.

Eine Kündigung als Folge der Corona-Krise ist grundsätzlich nur wegen Fortfalls der Ausbildungsstätteneignung gerechtfertigt. Dein Ausbildungsbetrieb ist in diesem Fall verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit über Alternativen für Dich beraten zu lassen.

Was kann ich im Fall einer Kündigung selbst tun?

Wende Dich umgehend an die Ausbildungsberatung der für Dich zuständigen Kammer. Diese kann Dich in vielen Fällen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens unterstützen, den Ausbildungsplatz zu erhalten oder einen Betrieb zu finden, in dem Du Deine Ausbildung fortsetzen kannst.

Melde Dich außerdem bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hamburg unter der E-Mail-Adresse: hamburg.berufsberatung@arbeitsagentur.de oder der
Telefonnummer: 040-2485-1188.
Dort wirst Du zu den Möglichkeiten z. B. eines Ausbildungsplatzwechsels beraten.
 

Mein Gehalt wird nicht mehr gezahlt - was kann ich machen?

Die Einstellung von Gehaltszahlungen ist in der Regel nicht zulässig. Die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer unterstützt Dich bei der Klärung, ob der Ausfall der Gehaltsfortzahlungen berechtigt ist. Des Weiteren empfiehlt es sich, den Personal- bzw. Betriebsrat über den Ausfall der Gehaltszahlung in Kenntnis zu setzen.

Sollte der Ausbildungsvertrag gelöst werden und das Ausbildungsverhältnis besteht bereits seit über einem Jahr, stelle bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld I. Andernfalls kannst Du im Bedarfsfall einen Antrag auf SGB II-Leistungen bei Jobcenter team.arbeit.hamburg stellen, um Deine Ansprüche prüfen zu lassen.

Was ist mit den anstehenden Prüfungen?

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HWK) informieren auf ihren Webseiten laufend zu den Prüfungsterminen – oder frage bei Deiner zuständigen Kammer nach.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund empfiehlt aufgrund der derzeitigen Situation allen Auszubildenden, die am Ende ihrer Ausbildung sind, einen Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses zu stellen. Der Antrag muss schriftlich beim Ausbildungsbetrieb eingehen.

Mein Betrieb hat Kurzarbeit angemeldet. Was bedeutet das für meine Ausbildung?

Kurzarbeit für Auszubildende gibt es in der Regel nicht. Nach dem BBiG ist es grundsätzlich Pflicht des Ausbildungsbetriebes, alle Mittel aus­zuschöpfen, um den Ausbildungsauftrag zu realisieren. Erst dann kann Kurzarbeit in Frage kommen, wobei in den ersten sechs Wochen das Gehalt voll weiterlaufen muss. Der Bezug von Kurzarbeitergeld hat keine Auswirkungen auf den Bestand eines Aufenthaltstitels. Der Arbeitsvertrag bleibt auch bei Bezug von Kurzarbeitergeld bestehen. Weitere Informationen findest Du in den oben genannten Links der Kammern und Gewerkschaften.

Ich hatte Kontakt zu einer infizierten Person. Soll ich trotzdem am Arbeitsplatz erscheinen?

Bitte melde Dich in jedem Fall zunächst telefonisch bei Deinem Arbeitgeber.

Ob und ggf. ab wann Du in solchen Fällen (wieder) an Deinem Arbeitsplatz erscheinen kannst, bzw. in welchem Rahmen und wie lange Du Dich in häusliche Quarantäne zu begeben hast, entnimm bitte den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter der Frage „Wann und wie lange muss man in Quarantäne?“, siehe Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19.

Wo gibt es weitere Informationen und Unterstützung für Unternehmen und Beschäftigte?

Hamburg setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf ein breites Spektrum an Instrumenten zur Unterstützung der Hamburger Unternehmen:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) informiert über weitere Unterstützungsangebote für Unternehmen:

Coronavirus - Informationen für Unternehmen

 

So funktioniert es:

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